"Kassenbeauftragte" = Finanzreferenten und Kassenwarte
Wir definieren in unserer Satzung "Kassenbeauftragte", anstatt uns einfach direkt auf die Posten zu beziehen, welche wir eh vorgegebenen haben. Dies führt insbesondere in der GO des FSR zu einer missverständlichen Formulierung, wobei man hier noch darüber beraten sollte, welche Interpretation jetzt die richtige ist. Aktuell liest sich dort §8 5. so als müssten sowohl Kassenwarte als auch Finanzreferenten zur Finanzschulung (oder einem Äquivalent).