Free from Forum
Einige Teile der Satzung und Geschäftsordnung erwähne explizit das Forum. Das sollte so geändert werden, dass das genutzte Medium flexibler geändert werde kann, z.B. durch eine Abstimmung, oder es eine klare Regelung gibt, wenn das gewählte Medium (wie Forum) nicht erreichbar ist. Das heißt nicht, dass jede Erwähnung des Forums über Bord geworfen werden soll und wir was anderes nutzen sollen, lediglich etwas mehr Flexibilität ist erwünscht.
Hier eine Liste aller Stellen, die ich gefunden habe, die explizit das Forum erwähnen; wie genau diese geändert werden sollen, ist zu entscheiden:
Satzung
§2.1 Aufgaben:
Die Fachschaft Angewandte Informatik, insbesondere der Fachschaftsrat, vertritt die Belange der Studierenden des Studiengangs Angewandte Informatik gemäß der Satzung der Studierendenschaft und nimmt das politische Mandat wahr. Insbesondere ist es Aufgabe, ein Forum zur elektronischen Kommunikation zwischen den Fachschaftsmitgliedern bereitzustellen und zu pflegen.
Geschäftsordnung FSR:
§4.1 Sitzung: (bereits geändert)
Jede ordentliche Sitzung des FSR muss 24 Stunden zuvor im Forum der Fachschaft angekündigt werden.
§4.3 Sitzung:
Dringende Entscheidungen können im internen Forum des FSR zur Abstimmung gestellt werden. Diese müssen mindestens einen Werktag zuvor angekündigt werden. Die Stimmabgabe muss hierbei mindestens einen Tag lang möglich sein. Die Abstimmung ist nichtig, falls es bis zur Abstimmungsfrist Widerspruch aus Reihen des FSR gibt.
§6.1 Beschlussfähigkeit: (bereits geändert)
Der FSR ist beschlussfähig, wenn zu Beginn einer ordentlichen Sitzung mindestens 1/3 der gewählten Mitglieder, die sich nicht vor Sitzungsbeginn im Abmeldungsthread des Fachschaftsforums von besagter abgemeldet haben, und gleichzeitig absolut mindestens 3 gewählte Mitglieder anwesend sind. Sollte das Forum nicht erreichbar sein, kann die Abmeldung alternativ über ein auf der Sitzung nachvollziehbares, schriftliches Medium geschehen.
§10.1 Interne Kommunikation:
Der FSR verwendet zur Organisation seiner Tätigkeiten sowohl eine interne Mailingliste, die von einem Mitglied des FSR verwaltet wird, als auch einen internen Bereich im Forum zur elektronischen Kommunikation nach §2 der Satzung.