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Geschäftsordnung-FS.tex 8.07 KiB
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\documentclass[11pt, a4paper]{article}

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\title{Geschäftsordnung der Fachschaft Angewandte Informatik}
\date{In der Fassung vom 27.10.2021}
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\begin{document}
\maketitle

\section{Regelungen}
\begin{enumerate}
	\item Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf der Fachschaftsvollversammlung (FSVV).
	\item Sie gilt als Wahlordnung für den Fachschaftsrat (FSR).
	\item Sie regelt die Aufnahme von Ehrenmitgliedern.
\end{enumerate}

\section{Satzungszugehörigkeit}
\begin{enumerate}
	\item Diese Geschäftsordnung ist Bestandteil der Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik.
\end{enumerate}

\section{Versammlungsleitung}
\begin{enumerate}
	\item Die FSVV wählt die Versammlungsleitung per Akklamation.
	\item Aufgabe der Versammlungsleitung ist Führung einer quotierten Erstrednerinnen und Erstredner Redeliste.
	\item Die Versammlungsleitung sorgt für einen geregelten Ablauf der Sitzung.
\end{enumerate}

\section{Tagesordnung}
\begin{enumerate}
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	\item Eine vorläufige Tagesordnung muss vom FSR mindestens 7 Tage vor der zugehörigen FSVV öffentlich bekannt gegeben werden.
	\begin{enumerate}
		\item Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV bekannt gegeben werden und, für jeden öffentlich einsichtbar, an die Ankündigung angehangen werden. weitere Änderungen nach Ablauf der Frist sind nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regel sind Änderungen oder Anpassung von Änderungen, die spontan aus der FSVV heraus entstehen.
	\end{enumerate}
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	\item Anträge zur Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung gestellt werden, sie werden in die Tagesordnung aufgenommen wenn die Mehrheit der Anwesenden Mitglieder der Fachschaft zustimmt.
	\item Zu jedem Antrag zur Tagesordnung muss eine Gegenrede vor der Abstimmung zugelassen werden, Satzungsänderungen und Wahlen können nur auf einer ordentlichen FSVV durchgeführt werden.
\end{enumerate}

\section{Sitzungsablauf}
\begin{enumerate}
	\item Zu Beginn der Sitzung wird die Versammlungsleitung aus allen Kandidaten gemäß §3 Abs. 1 gewählt. Die Versammlungsleitung erhält in jedem Fall Zugriff auf vom FSR für die FSVV vorbereitete Materialien, um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu gewährleisten. Anschließend wird zunächst die endgültige Tagesordnung festgelegt.
    Sollte dies für die FSVV erforderlich sein, werden im Folgenden außerdem "Wahlhelfer" per Akklamation aus allen Kandidaten gewählt, welche sich hierfür freiwillig melden. Wahlhelfer sind bei nicht-öffentlichen Wahlen, insbesondere bei der Wahl des FSR, für die Organisation und Auszählung dieser Wahlen zuständig. Sollten die Wahlen vorbereitet worden sein, so ist den Wahlhelfern Zugriff auf alle dafür vorbereiteten Materialien zu gewähren. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ausreichend Zeit erhalten, um die Wahl ad hoc vorzubereiten. Sollten sich weniger als 4 Wahlhelfer finden, so kann die Versammlungsleitung den aktuellen FSR dazu verpflichten, die Anzahl der Wahlhelfer auf mindestens 4 aufzustocken.
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	\item Bei Behandlung der Tagesordnungspunkte können Änderungs-, Ergänzungs- und Beschlussanträge gestellt werden.
	\item Die Versammlungsleitung ist der Sachlichkeit und Neutralität verpflichtet.
	\item Die Versammlungsleitung kann die Redezeit, außer bei Berichten, bis auf $\pi$ Minuten begrenzen, insbesondere wenn die Redebeiträge stark vom Thema des Tagesordnungspunktes abweichen.
	\item Bei Geschäftsordnungsanträgen muss außer der Reihe umgehend das Wort erteilt werden. Durch Meldung zur Geschäftsordnung wird die Redeliste nach Beendigung der Ausführung des/der Redenden unterbrochen. Die Wortmeldungen können durch Zuruf erfolgen.
	\item Anträge zur Geschäftsordnung sind:
		\begin{enumerate}
			\item Anträge auf befristete Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung.
			\item Nichtbefassung oder Verschiebung des Antrags oder Tagesordnungspunktes.
			\item Überweisung an einen Ausschuss.
			\item Schluss der Redeliste.
			\item Beschränkung der Redezeit.
			\item Feststellung der Beschlussfähigkeit.
			\item Wahlanfechtung.
			\item Wahlanzweiflung.
			\item Abwahl der Versammlungsleitung durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
			\item Ausschluss der Öffentlichkeit für einen Teil der Sitzung.
		\end{enumerate}
	\item Zur Geschäftsordnung erteilt die Versammlungsleitung das Wort hinsichtlich der Reihenfolge nach Ermessen.
	\item Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Versammlungsleitung. Bei Widerspruch entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Fachschaft Angewandte Informatik.
\end{enumerate}

\section{Beschlussfähigkeit}
\begin{enumerate}
	\item Die FSVV ist beschlussfähig, wenn §4 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Satzung erfüllt sind.
	\item Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, so hat die Versammlungsleitung die Sitzung zu unterbrechen.
	\item Eine weitere Sitzung ist binnen einer Woche mit der Angabe der nichtbehandelten Tagesordnungspunkte einzuberufen.
	\item Bis zu dieser Sitzung ruhen alle Geschäfte der Fachschaft.
\end{enumerate}

\section{Abstimmungen}
\begin{enumerate}
	\item Über alle Anträge wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Fachschaftsmitglieder abgestimmt, sofern die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.
	\item Erfordert ein Gegenstand eine Abstimmung, so findet diese grundsätzlich im Anschluss an die Beratung dieses Punktes statt. Die Möglichkeit der Gegenrede muss gegeben sein.
	\item Abgestimmt wird durch Handzeichen.
	\item Vor der Abstimmung ist der Antrag im Wortlaut wiederzugeben.
\end{enumerate}

\section{Wahlen}
\begin{enumerate}
	\item Die FSVV wählt den FSR, die Vertrauensstudierenden der Fachschaft und bestätigt ggf. Mitglieder von Ausschüssen.
	\item Die Kandidierenden müssen in der Regel bei ihrer Wahl anwesend sein. Bei Nichtanwesenheit muss eine schriftliche Kandidatur vorliegen und eine Vertreterin oder ein Vertreter anwesend sein.
	\item Vor der Wahl können die Kandidierenden ihre Kandidatur begründen und ggf. Fragen seitens der FSVV beantworten.
	\item Gewählt wird durch eine geheime Wahl per von der Versammlung festgelegtem Medium, welches:
	\begin{enumerate}
		\item die Anonymität der einzelnen Wählenden innerhalb der Menge der Wählenden zu jedem Zeitpunkt vollständig gewährleistet
		\item genau den anwesenden Stimmberechtigten die Teilnahme an der Wahl ermöglicht
		\item für die Wählenden maximal einen gängigen Internetbrowser und insbesondere weder die Nutzung von, noch die Registrierung bei, fachschaftsfremden Drittanbietern erfordert
		\item in der Durchführung nicht aufwendiger als eine Wahl mit physischen Stimmzetteln ist
		\item die Abgabe ungültiger Stimmen ermöglicht
	\end{enumerate}
	Auf Antrag kann eine öffentliche Abstimmung per Handzeichen erfolgen. Dieser Antrag kann nur einstimmig angenommen werden. Ein Antrag mit einfacher Mehrheit kann die Nutzung eines anderen Abstimmungsmediums als das von der Versammlung festgelegten Mediums erzwingen, sofern es die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
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	\item Jedes Mitglied der FSVV kann jedem Kandidierenden entweder eine Ja- oder eine Nein-Stimme geben oder sich enthalten. Alle Stimmen müssen erhoben werden.
	\item Gewählt sind die Kandidierenden die mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten und die Wahl annehmen.
\end{enumerate}

\section{Ehrenmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
	\item Jedes Mitglied der Fachschaft kann Personen, die sich in irgendeiner Weise um die Fachschaft verdient gemacht haben, der ordentlichen FSVV als Ehrenmitglieder vorschlagen.
	\item Über den Vorschlag wird nach kurzer Diskussion entschieden. Die Ehrenmitgliedschaft bedarf einer 2/3-Mehrheit.
	\item Die Ehrenmitgliedschaft kann auf diesem Wege auch wieder abgesprochen werden.
\end{enumerate}

\section{Protokoll}
\begin{enumerate}
	\item Über die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Der FSR stellt die Protokollantin oder den Protokollanten. Das Protokoll muss innerhalb einer Woche, spätestens jedoch auf der darauf folgenden FSR Sitzung veröffentlicht werden.
\end{enumerate}

\end{document}