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\title{Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik}
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\begin{document}
\maketitle
\section{Mitglieder}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder der Fachschaft Angewandte Informatik sind alle an der Ruhr-Universität Bochum für das Fach Angewandte Informatik eingeschriebenen Studierenden, sowie die von der Vollversammlung benannten Ehrenmitglieder.
\end{enumerate}
\section{Aufgaben}
\begin{enumerate}
\item Die Fachschaft Angewandte Informatik, insbesondere der Fachschaftsrat, vertritt die Belange der Studierenden des Studiengangs Angewandte Informatik gemäß der Satzung der Studierendenschaft und nimmt das politische Mandat wahr. Insbesondere ist es Aufgabe, ein Forum zur elektronischen Kommunikation zwischen den Fachschaftsmitgliedern bereitzustellen
und zu pflegen.
\end{enumerate}
\subsection{Sonstige Belange}
\begin{enumerate}
\item Die Fachschaft Angewandte Informatik, insbesondere der Fachschaftsrat, setzt sich für die Gleichstellung eines jeden Menschen ein.
\end{enumerate}
\section{Organe}
\begin{enumerate}
\item Die Organe der Fachschaft sind
\begin{enumerate}
\item Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
\item Der Fachschaftsrat (FSR)
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Fachschaftsvollversammlung (FSVV)}
\begin{enumerate}
\item Die FSVV ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft. Sie beschließt die Arbeitsaufträge für das kommende Semester.
\item Die ordentliche FSVV tritt mindestens einmal pro Semester zusammen.
\item Die ordentliche FSVV ist beschlussfähig, wenn sie mindestens 14 Tage vor ihrem Termin öffentlich einberufen wurde.
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\item Eine außerordentliche FSVV kann kurzfristig einberufen werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Fachschaftsmitglieder anwesend sind.
\item Eine FSVV kann von jedem Fachschaftsmitglied einberufen werden, wenn sie gegenüber dem FSR angezeigt wird. Der FSR muss auf Verlangen von mindestens fünf Prozent der Fachschaftsmitglieder innerhalb von 14 Tagen eine ordentliche FSVV einberufen.
\item Jedes Fachschaftsmitglied hat auf der FSVV Antrags- sowie aktives und passives Wahlrecht. Zu allen Fachschaftsvollversammlungen ist der Vorstand der Studierendenschaft einzuladen. Die Protokolle der FSVV sind an ihn und die FSVK-SprecherInnen zu versenden.
\end{enumerate}
\section{Öffentlichkeit}
\begin{enumerate}
\item Die FSVV, der Fachschaftsrat und die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Näheres regelt die GO.
\end{enumerate}
\section{Fachschaftsrat (FSR)}
\begin{enumerate}
\item Der FSR ist das zentrale Organ der Fachschaft Angewandte Informatik.
\item Der FSR führt die Geschäfte der Fachschaft Angewandte Informatik. Er sorgt für die Einhaltung der Beschlüsse der FSVV und der Bestimmungen der Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik.
\item Der FSR unterhält Verbindung zu allen Gruppen, Institutionen und Personen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben wichtig sind.
\item Der FSR führt über alle Einnahmen und Ausgaben der Fachschaft Buch.
\item Hierzu folgt der FSR den momentan gültigen Vorgaben und Pflichten zur Bestimmung einer oder mehrerer Personen zur Verwaltung von Finanzangelegenheiten, im folgenden “Kassenbeauftragte” genannt. Die Kassenbeauftragten sind der FSVV rechenschaftspflichtig. Bei Neuwahl des FSR legen die Kassenbeauftragten einen Finanzbericht vor, der eine Kassenprüfung durch zwei Mitglieder der Fachschaft, die weder dem bisherigem FSR angehörten noch für den nächsten FSR kandidieren, beinhalten muss.
\item Der FSR wird von der FSVV entlastet.
\item Während der Vorlesungszeit finden regelmäßig FSR-Sitzungen statt.
\item Jede Person hat auf der FSR-Sitzung Antrags- und Rederecht. Dieses kann durch Beschluss der einfachen Mehrheit der anwesenden Fachschaftsratsmitglieder eingeschränkt werden. Jedes Fachschaftsmitglied hat auf FSR-Sitzungen Stimmrecht.
\item Der FSR fertigt Ergebnisprotokolle über die Sitzungen an und veröffentlicht diese.
\end{enumerate}
\section{Wahl, Abwahl, Amtszeit des FSR}
\begin{enumerate}
\item Der FSR wird von der ordentlichen FSVV mindestens einmal im Semester aus allen kandidierenden Mitgliedern der Fachschaft gewählt.
\item Die Amtszeit des alten FSR endet mit der Wahl eines neuen. Die Mitglieder des alten FSR sind verpflichtet, den neuen FSR in die Geschäfte einzuführen.
\item Der FSR oder einzelne Mitglieder des FSR können von der FSVV jederzeit durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Ein Misstrauensvotum muss durch eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Fachschaftsmitglieder angenommen werden.
\item Der FSR ist der FSVV rechenschaftspflichtig und an deren Beschlüsse gebunden. Für die Mitglieder des FSR gilt das imperative Mandat.
\item Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
\begin{enumerate}
\item Ende der Amtsperiode
\item Niederlegung des Mandats
\item Austritt aus der Fachschaft
\item Misstrauensvotum
\item Verlust der Geschäftsfähigkeit
\item Tod
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Kommissionen, Ausschüsse}
\begin{enumerate}
\item Soweit nicht anders lautende Vorschriften entgegenstehen kann der FSR für Kommissionen und anfallende Arbeiten Fachschaftsmitglieder einsetzen. In diesen Angelegenheiten bleibt der FSR verantwortlich.
\item Die Ausschussmitglieder unterliegen dem imperativen Mandat der FSVV und des FSR.
\item Näheres regelt die Geschäftsordnung.
\end{enumerate}
\section{Satzungsänderungen}
\begin{enumerate}
\item Die Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik kann von der ordentlichen FSVV mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Fachschaft nach §1 geändert oder durch eine neue Satzung ersetzt werden. Satzungsänderungen müssen als eigene Tagesordnungspunkte aufgeführt werden.
\end{enumerate}
\section{Inkrafttreten}
\begin{enumerate}
\item Die Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik tritt mit dem Tage ihrer Verabschiedung in Kraft.
\end{enumerate}
\section{Generalklausel}
\begin{enumerate}
\item Sollte eine außergewöhnliche Situation eintreten, welche die ordentliche Arbeit des FSR oder das Stattfinden, von der Satzung verlangter Abläufe, stark behindern oder unmöglich machen würde, so können entsprechende Regelungen, vorübergehend und in angemessenem Maße, ausgesetzt werden. Solange die Situation fortbesteht, kann damit eine reibungslosen Ablauf der ordentlichen Arbeit gewährleistet werden.
Regelungen, welche eine 2/3-Mehrheit irgendeiner Form beinhalten, sind hiervon ausgeschlossen bzw. in nicht original-satzungskonformem Kontext nicht anwendbar.
\end{enumerate}
\section{Salvatorische Klausel}
\begin{enumerate}
\item Sollten einzelne Bestimmungen aus der Satzung/der Geschäftsordnung des FSR/der Satzung des FS unwirksam sein oder sich als fehlerhaft herausstellen, so bleibt die übrige Wirksamkeit aller weiteren Bestimmungen unberührt.
\end{enumerate}