Geschäftsordnung-FSR.tex 6.57 KiB
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\title{Geschäftsordnung des Fachschaftsrates Angewandte Informatik}
\date{In der Fassung vom 10.04.2019}
\begin{document}
\maketitle
\section{Regelungen}
\begin{enumerate}
\item Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf der Sitzungen des Fachschaftsrates (FSR).
\end{enumerate}
\section{Satzungszugehörigkeit}
\begin{enumerate}
\item Diese Geschäftsordnung ist Bestandteil der Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik.
\end{enumerate}
\section{Versammlungsleitung}
\begin{enumerate}
\item Die anwesenden Mitglieder des FSR wählen per Akklamation die Versammlungsleitung und einen Protokollanten.
\item Die Versammlungsleitung sorgt für einen geregelten Ablauf der Sitzung.
\end{enumerate}
\section{Sitzung}
\begin{enumerate}
\item Jede ordentliche Sitzung des FSR muss 24 Stunden zuvor im Forum der Fachschaft angekündigt werden.
\item Entscheidungen werden grundsätzlich auf den Sitzungen des FSR gefällt.
\item Dringende Entscheidungen können im internen Forum des FSR zur Abstimmung gestellt werden. Diese müssen mindestens einen Werktag zuvor angekündigt werden. Die Stimmabgabe muss hierbei mindestens einen Tag lang möglich sein. Die Abstimmung ist nichtig, falls es bis zur Abstimmungsfrist Widerspruch aus Reihen des FSR gibt.
\item Der Ablauf einer Sitzung wird in §5 dieser Geschäftsordnung geregelt.
\end{enumerate}
\section{Sitzungsablauf}
\begin{enumerate}
\item Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
\item Bei Behandlung der Tagesordnungspunkte können Änderungs-, Ergänzungs- und Beschlussanträge gestellt werden.
\item Zu Beginn der Sitzung wird die Beschlussfähigkeit durch die Versammlungsleitung festgestellt.
\item Die Versammlungsleitung ist der Sachlichkeit und Neutralität verpflichtet.
\item Die Versammlungsleitung kann die Redezeit, außer bei Berichten, bis auf $\pi$ Minuten begrenzen, insbesondere wenn die Redebeiträge stark vom Thema des Tagesordnungspunktes abweichen.
\item Anträge zur Geschäftsordnung sind:
\begin{enumerate}
\item Anträge auf befristete Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung.
\item Nichtbefassung oder Verschiebung des Antrags oder Tagesordnungspunktes.
\item Überweisung an einen Ausschuss.
\item Beschränkung der Redezeit.
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit.
\item Wahlanfechtung.
\item Wahlanzweiflung.
\item Abwahl der Versammlungsleitung durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
\item Ausschluss der Öffentlichkeit für einen Teil der Sitzung.
\end{enumerate}
\item Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Versammlungsleitung. Bei Widerspruch
entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des FSR.
\end{enumerate}
\section{Beschlussfähigkeit}
\begin{enumerate}
\item Der FSR ist beschlussfähig, wenn zu Beginn einer ordentlichen Sitzung mindestens 1/3 der gewählten Mitglieder, die sich nicht vor Sitzungsbeginn im Abmeldungsthread des Fachschaftsforums von besagter abgemeldet haben, und gleichzeitig absolut mindestens 3 gewählte Mitglieder anwesend sind. Sollte das Forum nicht erreichbar sein, kann die Abmeldung alternativ über ein auf der Sitzung nachvollziehbares, schriftliches Medium geschehen.
\item Abgemeldete, aber dennoch zu Beginn einer ordentlichen Sitzung anwesende Mitglieder, zählen nicht als anwesend im Sinne der Beschlussfähigkeit.
\item Anwesende, nicht abgemeldete Mitglieder, die eine ordentliche Sitzung vorzeitig und permanent verlassen, zählen automatisch als abgemeldet.
\item Ein beschlussfähiger FSR in einer ordentlichen Sitzung verliert die Beschlussfähigkeit nur, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als 3 stimmberechtigte FSR Mitglieder anwesend sind.
\item Der FSR ist beschlussfähig, wenn auf einer außerordentlichen Sitzung mindestens 50\% der gewählten Mitglieder anwesend sind.
\end{enumerate}
\section{Abstimmungen}
\begin{enumerate}
\item Über alle Anträge wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten abgestimmt, sofern die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.
\item Erfordert ein Gegenstand eine Abstimmung, so findet diese grundsätzlich im Anschluss an die Beratung dieses Punktes statt. Die Möglichkeit der Gegenrede muss gegeben sein.
\item Abgestimmt wird durch Handzeichen.
\item Vor der Abstimmung ist der Antrag im Wortlaut wiederzugeben.
\end{enumerate}
\section{Wahlen}
\begin{enumerate}
\item Der FSR wählt aus seiner Mitte die Mitglieder von Ausschüssen und Inhaber der internen und externen Posten.
\item Die Kandidierenden müssen in der Regel bei ihrer Wahl anwesend sein. Bei Nichtanwesenheit muss eine schriftliche Kandidatur vorliegen und eine Vertreterin oder ein Vertreter anwesend sein.
\item Jede Wahl läuft öffentlich mittels Handzeichen. Es wird eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durchgeführt, falls ein Stimmberechtigter dies fordert.
\item Gewählt ist der Kandidierende, der die meisten Ja-Stimmen abzüglich Nein- Stimmen hat und die Wahl annimmt.
\item Bei Wahlen von "Kassenbeauftragten" haben die Kandidaten offenzulegen, ob sie bereits an der Finanzschulung des AStA oder einer äquivalenten Veranstaltung teilgenommen haben. Gewählte Kassenbeauftragte verpflichten sich, mit Annahme ihrer Wahl, frühestmöglich an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
\end{enumerate}
\section{Protokoll}
\begin{enumerate}
\item Der FSR fertigt Ergebnisprotokolle über Sitzungen an und veröffentlicht diese.
\item Das Ergebnisprotokoll einer Sitzung muss bis zur nächsten ordentlichen Sitzung allen Mitgliedern des FSR zugänglich gemacht werden.
\item Am Anfang einer ordentlichen Sitzung bestätigt der FSR das Protokoll der letzten Sitzung und veröffentlicht dieses bis zur nächsten ordentlichen Sitzung.
\end{enumerate}
\section{Interne Kommunikation}
\begin{enumerate}
\item Der FSR verwendet zur Organisation seiner Tätigkeiten sowohl eine interne Mailingliste, die von einem Mitglied des FSR verwaltet wird, als auch einen internen Bereich im Forum zur elektronischen Kommunikation nach §2 der Satzung.
\item Alle Mitglieder des FSR haben das Recht auf lesenden und schreibenden Zugriff auf alle internen Kommunikationsmittel des FSR.
\item Als Ergänzung zu Abs. 2 kann der FSR Personen bestimmen, die ebenfalls Zugriff auf die interne Kommunikation des FSR haben. Dabei kann der FSR sowohl lesenden als auch schreibenden Zugriff gewähren.
\end{enumerate}
\end{document}