\title{Geschäftsordnung der Fachschaft Angewandte Informatik}
\date{In der Fassung vom 20.4.2016}
\date{In der Fassung vom 13.10.2020}
\begin{document}
\maketitle
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@@ -34,14 +34,15 @@
\section{Tagesordnung}
\begin{enumerate}
\itemDie Tagesordnung wird vom FSR mindestens 7 Werktage vor der FSVV veröffentlicht.
\itemEine vorläufige Tagesordnung muss vom FSR mindestens 7 Tage vor der zugehörigen FSVV öffentlich bekannt gegeben werden.
\item Anträge zur Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung gestellt werden, sie werden in die Tagesordnung aufgenommen wenn die Mehrheit der Anwesenden Mitglieder der Fachschaft zustimmt.
\item Zu jedem Antrag zur Tagesordnung muss eine Gegenrede vor der Abstimmung zugelassen werden, Satzungsänderungen und Wahlen können nur auf einer ordentlichen FSVV durchgeführt werden.
\end{enumerate}
\section{Sitzungsablauf}
\begin{enumerate}
\item Zu Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
\item Zu Beginn der Sitzung wird die Versammlungsleitung aus allen Kandidaten gemäß §3 Abs. 1 gewählt. Die Versammlungsleitung erhält in jedem Fall Zugriff auf vom FSR für die FSVV vorbereitete Materialien, um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu gewährleisten. Anschließend wird zunächst die endgültige Tagesordnung festgelegt.
Sollte dies für die FSVV erforderlich sein, werden im Folgenden außerdem "Wahlhelfer" per Akklamation aus allen Kandidaten gewählt, welche sich hierfür freiwillig melden. Wahlhelfer sind bei nicht-öffentlichen Wahlen, insbesondere bei der Wahl des FSR, für die Organisation und Auszählung dieser Wahlen zuständig. Sollten die Wahlen vorbereitet worden sein, so ist den Wahlhelfern Zugriff auf alle dafür vorbereiteten Materialien zu gewähren. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ausreichend Zeit erhalten, um die Wahl ad hoc vorzubereiten. Sollten sich weniger als 4 Wahlhelfer finden, so kann die Versammlungsleitung den aktuellen FSR dazu verpflichten, die Anzahl der Wahlhelfer auf mindestens 4 aufzustocken.
\item Bei Behandlung der Tagesordnungspunkte können Änderungs-, Ergänzungs- und Beschlussanträge gestellt werden.
\item Die Versammlungsleitung ist der Sachlichkeit und Neutralität verpflichtet.
\item Die Versammlungsleitung kann die Redezeit, außer bei Berichten, bis auf $\pi$ Minuten begrenzen, insbesondere wenn die Redebeiträge stark vom Thema des Tagesordnungspunktes abweichen.
@@ -87,6 +87,7 @@ entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des FSR.
\item Die Kandidierenden müssen in der Regel bei ihrer Wahl anwesend sein. Bei Nichtanwesenheit muss eine schriftliche Kandidatur vorliegen und eine Vertreterin oder ein Vertreter anwesend sein.
\item Jede Wahl läuft öffentlich mittels Handzeichen. Es wird eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durchgeführt, falls ein Stimmberechtigter dies fordert.
\item Gewählt ist der Kandidierende, der die meisten Ja-Stimmen abzüglich Nein- Stimmen hat und die Wahl annimmt.
\item Bei Wahlen von "Kassenbeauftragten" haben die Kandidaten offenzulegen, ob sie bereits an der Finanzschulung des AStA oder einer äquivalenten Veranstaltung teilgenommen haben. Gewählte Kassenbeauftragte verpflichten sich, mit Annahme ihrer Wahl, frühestmöglich an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
\title{Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik}
\date{In der Fassung vom 20.4.2016}
\date{In der Fassung vom 13.10.2020}
\begin{document}
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@@ -40,7 +40,7 @@ und zu pflegen.
\begin{enumerate}
\item Die FSVV ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft. Sie beschließt die Arbeitsaufträge für das kommende Semester.
\item Die ordentliche FSVV tritt mindestens einmal pro Semester zusammen.
\item Die ordentliche FSVV ist beschlussfähig, wenn sie, unter Angabe einer Tagesordnung, mindestens sieben Werktage vor ihrem Termin öffentlich einberufen wurde.
\item Die ordentliche FSVV ist beschlussfähig, wenn sie mindestens 14 Tage vor ihrem Termin öffentlich einberufen wurde.
\item Eine außerordentliche FSVV kann kurzfristig einberufen werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Fachschaftsmitglieder anwesend sind.
\item Eine FSVV kann von jedem Fachschaftsmitglied einberufen werden, wenn sie gegenüber dem FSR angezeigt wird. Der FSR muss auf Verlangen von mindestens fünf Prozent der Fachschaftsmitglieder innerhalb von 14 Tagen eine ordentliche FSVV einberufen.
\item Jedes Fachschaftsmitglied hat auf der FSVV Antrags- sowie aktives und passives Wahlrecht. Zu allen Fachschaftsvollversammlungen ist der Vorstand der Studierendenschaft einzuladen. Die Protokolle der FSVV sind an ihn und die FSVK-SprecherInnen zu versenden.
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@@ -98,6 +98,17 @@ und zu pflegen.
\item Die Satzung der Fachschaft Angewandte Informatik tritt mit dem Tage ihrer Verabschiedung in Kraft.
\end{enumerate}
\section{Generalklausel}
\begin{enumerate}
\item Sollte eine außergewöhnliche Situation eintreten, welche die ordentliche Arbeit des FSR oder das Stattfinden, von der Satzung verlangter Abläufe, stark behindern oder unmöglich machen würde, so können entsprechende Regelungen, vorübergehend und in angemessenem Maße, ausgesetzt werden. Solange die Situation fortbesteht, kann damit eine reibungslosen Ablauf der ordentlichen Arbeit gewährleistet werden.
Regelungen, welche eine 2/3-Mehrheit irgendeiner Form beinhalten, sind hiervon ausgeschlossen bzw. in nicht original-satzungskonformem Kontext nicht anwendbar.
\end{enumerate}
\section{Salvatorische Klausel}
\begin{enumerate}
\item Sollten einzelne Bestimmungen aus der Satzung/der Geschäftsordnung des FSR/der Satzung des FS unwirksam sein oder sich als fehlerhaft herausstellen, so bleibt die übrige Wirksamkeit aller weiteren Bestimmungen unberührt.