\item Eine vorläufige Tagesordnung muss vom FSR mindestens 7 Tage vor der zugehörigen FSVV öffentlich bekannt gegeben werden.
\begin{enumerate}
\item Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV bekannt gegeben werden und, für jeden öffentlich einsichtbar, an die Ankündigung angehangen werden. weitere Änderungen nach Ablauf der Frist sind nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regel sind Änderungen oder Anpassung von Änderungen, die spontan aus der FSVV heraus entstehen.
\end{enumerate}
\item Anträge zur Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung gestellt werden, sie werden in die Tagesordnung aufgenommen wenn die Mehrheit der Anwesenden Mitglieder der Fachschaft zustimmt.
\item Zu jedem Antrag zur Tagesordnung muss eine Gegenrede vor der Abstimmung zugelassen werden, Satzungsänderungen und Wahlen können nur auf einer ordentlichen FSVV durchgeführt werden.