Posten sind aktuell nicht in der GO verankert, das sollte geändert werden. Posten sollten wohldefiniert sein und mit klaren Pflichten einher gehen.
Finale Formulierung:
\section{Posten und Gremien}\begin{enumarate}\item Jeder neue FSR wählt seine Mitglieder auf interne Posten zur Eigenverwaltung, im folgenden als Posten bezeichnet. Ein gegebenes FSR-Mitglied kann nicht mehrere Posten, welche gegenseitige Befangenheit implizieren, gleichzeitig bekleiden. Dies sind insbesondere solche mit Finanzbezug.\item Verbindliche Posten können in einer dieser Geschäftsordung zugehörigen Postenliste definiert sein. Diese Posten müssen besetzt werden. Es wird die Definition aus der Postenliste unverändert übernommen.\item Jeder sonstige Posten muss durch eine vorangehende Abstimmung geschaffen werden, bevor er besetzt werden kann. Hierbei wird über eine wortfeste Definition der Pflichten und Zuständigkeiten des Postens abgestimmt. Die abgestimmten Ergebnisse werden dokumentiert. Die Definition ist genau dann nicht erforderlich, wenn der Posten im letzten FSR bereits mit einer früher festgelegten Definition besetzt war und diese Definition übernommen werden soll. Der FSR kann einen solchen Posten abschaffen, indem er ihn nicht neu besetzt.\end{enumarate}
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1. Der FSR wählt, für gewöhnlich auf der ersten Sitzung nach seiner Neuwahl, interne Posten. Ein gegebenes FSR-Mitglied kann auf beliebig viele oder auch keinen einzigen Posten gewählt werden.
2. Jeder Posten muss durch eine vorangehende Abstimmung geschaffen werden, bevor er besetzt werden kann. Hierbei wird über eine wortfeste Definition der Pflichten und Zuständigkeiten des Postens abgestimmt. Dies ist genau dann nicht erforderlich, wenn der Posten im letzten FSR bereits mit einer früher festgelegten Definition besetzt war und diese Definition übernommen werden soll.
3. Der FSR kann einen Posten abschaffen, indem er ihn nicht neu besetzt.
"Für gewöhnlich" ist keine sinnvolle Aussage. Ich würde das komplett streichen. Außerdem ist nicht definiert, was einen internen Posten von einem implizierten externen Posten unterscheidet. Den letzten Satz würde ich auch überdenken und auf Basis der Posten definieren (für Posten, die zum Beispiel aufgrund von Befangenheit gewisse andere Posten ausschließen - einfaches Beispiel: Du kannst nicht mehrere Posten im Finanzteam gleichzeitig besetzen)
Würde ich streichen. Die Implikation gegenüber fakultätsweiten Posten sehe ich da sehr problematisch.
Ich kann noch den Unterschied zu internen "Posten" und externen "Gremien" herausarbeiten und sagen, dass man nur einen Finanzposten haben darf.
Würde ich gerne lassen und auf "Posten" beschränken. Der ganze Witz am vorgeschlagenen Paragraphen ist ja, dass Posten @grebelwohldefiniert sein und mit klaren Pflichten einher gehen sollten. Das heißt, wir müssen entweder alle direkt in der Satzung definieren, was ich nicht gerade optimal fände, oder in der Satzung vorgeben, dass die irgendwo zu definieren sind.
Ich fände es ehrlich gesagt nicht schlecht die Posten in der GO zu definieren. Die meisten Posten ändern sich nicht groß. Man könnte auch in der GO gewisse Posten definieren und vorschreiben, aber weitere durch den FSR definierte zulassen.
Schlecht wäre es durchaus nicht. Man könnte sie sogar der Übersichtlichkeit halber in ein weiteres Dokument ausgliedern, so wie die GO der FS und des FSR aus der Satzung ausgegliedert sind.
Es wird bloß ein Schweineaufwand sein, auf einer VV gleich eine ganze Liste von Definitionen mit 2/3-Mehrheit durchzubringen, wenn schon einzelne Wörter Streitpotential haben.
1. Jeder neue FSR wählt seine Mitglieder auf interne Posten zur Eigenverwaltung, im folgenden als Posten bezeichnet, und in Gremien. Ein gegebenes FSR-Mitglied kann nicht mehrere Posten oder Gremien, welche gegenseitige Befangenheit implizieren, gleichzeitig bekleiden. Dies sind insbesondere solche mit Finanzbezug.
2. Verbindliche Posten können in einer dieser Geschäftsordung zugehörigen Postenliste definiert sein. Diese Posten müssen besetzt werden. Es wird die Definition aus der Postenliste unverändert übernommen.
3. Jeder sonstige Posten muss durch eine vorangehende Abstimmung geschaffen werden, bevor er besetzt werden kann. Hierbei wird über eine wortfeste Definition der Pflichten und Zuständigkeiten des Postens abgestimmt. Dies ist genau dann nicht erforderlich, wenn der Posten im letzten FSR bereits mit einer früher festgelegten Definition besetzt war und diese Definition übernommen werden soll. Der FSR kann einen solchen Posten abschaffen, indem er ihn nicht neu besetzt.
4. Um ein Gremium handelt es sich, wenn die Fakultät die Benennung von Vertretern aus dem FSR durch den FSR zu einem wohldefinierten Zweck und über einen längeren Zeitraum, für bis zu zwei Semester, wünscht. Der FSR hat keine direkte Kontrolle über Definition und Zuständigkeit eines Gremiums.
Und dann kann man halt noch diese Postenliste erstellen und davor schreiben, dass sie zur GO des FSR AI gehört, muss es aber nicht sofort tun, sondern kann sie auch irgendwann später als eine weitere Satzungsänderung verabschieden.
Willst du wirklich ein weiteres Dokument erschaffen? Und wie ist das Änderbar? Durch den FSR oder durch eine VV, wie eine Satzungsänderung? Weil ersteres finde ich Schwachsinn, dann ändert sich nichts an der Praxis und bei zweiterem entsteht nur noch mehr Verwirrung.
Lasst uns die verpflichtenden Posten doch einfach hier in der GO verankern.
So viele sind es doch auch nicht. Meine Vorschläge wären:
Finanzen
Kontoinhaber
Kontoführer
Finanzreferenten
Gremien
QVK
EVK
Studienbeirat
Prüfungsausschuss
...
Raumwart
Fachschaftssprecher
Nicht so, wie du es verstanden hast. Die Postenliste würde in jedem Fall zur GO gehören und die darin definierten Posten wären somit in der GO verankert und könnten nur durch eine Satzungsänderung geändert werden, wie du es auch willst. Ob wir die Postenliste am Ende tatsächlich direkt hinter die GO ballern oder der Übersichtlichkeit halber in ein neues Dokument packen, wäre reine Formsache. Ein Beispiel: Unsere Satzung besteht aktuell aus drei Dokumenten. Die GOs der FS und des FSR sind Teil der Satzung. Wenn man also eine GO ändert, ist das auch eine Satzungsänderung. Und wenn man eine Postenliste ändert, die Teil einer GO ist, die Teil der Satzung ist, ist das auch aine ganz normale Satzungsänderung.
Ok der Ausführung stimme ich völlig zu und du hast mit den Änderungen recht. Ich finde es tatsächlich aber übersichtlicher das direkt in die GO zu werfen und nicht noch auszulagern.
So hier einmal Renes Vorschlag in Tex umgesetzt. Ich habe noch hinzugefügt, dass die Pflichten und Aufgaben eines Postens dokumentiert werden müssen.
Ansonsten einmal die Frage an den Rest, wie seht ihr das sollen die fest definierten Rollen und Posten hier in die GO oder soll ein weiteres Dokument dafür erstellt werden?
\section{Posten und Gremien}\begin{enumarate}\item Jeder neue FSR wählt seine Mitglieder auf interne Posten zur Eigenverwaltung, im folgenden als Posten bezeichnet, und in Gremien. Ein gegebenes FSR-Mitglied kann nicht mehrere Posten oder Gremien, welche gegenseitige Befangenheit implizieren, gleichzeitig bekleiden. Dies sind insbesondere solche mit Finanzbezug.\item Verbindliche Posten können in einer dieser Geschäftsordung zugehörigen Postenliste definiert sein. Diese Posten müssen besetzt werden. Es wird die Definition aus der Postenliste unverändert übernommen.\item Jeder sonstige Posten muss durch eine vorangehende Abstimmung geschaffen werden, bevor er besetzt werden kann. Hierbei wird über eine wortfeste Definition der Pflichten und Zuständigkeiten des Postens abgestimmt. Die abgestimmten Ergebnisse werden dokumentiert. Die Definition ist genau dann nicht erforderlich, wenn der Posten im letzten FSR bereits mit einer früher festgelegten Definition besetzt war und diese Definition übernommen werden soll. Der FSR kann einen solchen Posten abschaffen, indem er ihn nicht neu besetzt.\item Um ein Gremium handelt es sich, wenn die Fakultät die Benennung von Vertretern aus dem FSR durch den FSR zu einem wohldefinierten Zweck und über einen längeren Zeitraum, für bis zu zwei Semester, wünscht. Der FSR hat keine direkte Kontrolle über Definition und Zuständigkeit eines Gremiums.\end{enumarate}
Für die offenen Fragen, ob die Postenliste in ein extra Dokument soll und welche Posten festgemacht werden sollen, siehe #27. Unabhängig davon kann über den Hauptunkt final beschlossen werden.