\section{Satzungsänderungen}\begin{enumerate}\item Geplante Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden.\item Vorschläge für Änderungen können vom FSR oder Mitgliedern der Fachschaft ausgehen. Zweitere müssen ihre Vorschläge mit ausreichend Vorlauf beim FSR einreichen, damit diese öffentlich diskutiert und ausgearbeitet werden können. Der FSR muss hierfür online und fachschaftsöffentlich entsprechende Möglichkeiten bereitstellen. Die vom FSR eingebrachten Vorschläge durchlaufen diesen Prozess ebenso.\item Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen, falls es Änderungsvorschläge gibt. Sollte es keine geben, so genügt ein Hinweis auf der FSVV.\item Nach Ablauf der durch die Ankündigung implizierten Frist, sind Änderungen an den Vorschlägen nicht mehr zulässig, weder vor noch auf der FSVV. Ausgenommen von dieser Regel sind ausschließlich sprachliche und grammatikalische Korrekturen.\item Auf der FSVV ist grundsätzlich nur eine kurze Vorstellung der Vorschläge vorgesehen. Im Regelfall sollte die Person, welche die Änderung vorschlägt, diese auch vorstellen. Kann oder will sie das nicht, stellt eine von ihr nachvollziehbar benannte Vertretung den Vorschlag vor. Gibt es keine solche Vertretung, welche bereit ist den Vorschlag vorzustellen, übernimmt die Gesprächsleitung diese Aufgabe. Sollte es Gegenrede gegen den Vorschlag geben, ist die Person, welche als erstes darauf antworten darf, grundsätzlich immer die, die den Vorschlag vorgestellt hat. Die Befugnisse der Gesprächsleitung und Anträge an die Geschäftsordnung gelten allerdings vor dieser Regelung.\item Die vorangehenden Regelungen dieses Paragraphen können per Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden, um ad hoc Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen auf der FSVV durchführen zu dürfen. Die Abstimmung dient lediglich dazu, diese Option zu eröffnen. Sie entscheidet nicht darüber, ob die dann diskutierten Änderungen auch übernommen werden. Dies ist im einzelnen abzustimmen. Änderungen bedürfen weiterhin einer Zweidrittelmehrheit.\end{enumerate}
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\begin{enumerate}\item Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV bekannt gegeben werden und, für jeden öffentlich einsichtbar, an die Ankündigung angehangen werden. weitere Änderungen nach Ablauf der Frist sind nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regel sind Änderungen oder Anpassung von Änderungen, die spontan aus der FSVV heraus entstehen.\end{enumerate}
Literally "für jeden" oder für jedes Mitglied der Fachschaft?
Ausgenommen von dieser Regel sind Änderungen oder Anpassung von Änderungen, die spontan aus der FSVV heraus entstehen.
Damit reduzierst du alles vorangegangene auf einen Zustand, der auch auf der Vor(vor)letzten VV eingetreten ist. Wir sollten auf der VV nur über die Änderungen abstimmen, nicht an der Formulierung oder an sonstigen Dingen rumschrubben. Das ist etwas, woran sich jeder vorher beteiligen kann und soll, der möchte - dafür ist das Repository da.
Unsere Satzung ist öffentlich und somit auch für jeden öffentlich. Wobei es auch egal ist, weil in den Blog kann eh jeder reinschauen. Also mir recht egal.
Ich finde schon, dass in einer VV Änderungsanträge gestellt werden sollten. Sonst legen wir unsere Arbeit noch lahmer als eh schon
Ich finde auch nicht, dass auf der VV noch an den Details herumdiskutiert werden sollte. Das hatten wir alles schon, und es funktioniert nicht. Die Diskussion sollte vorher geordnet in Threads wie diesem hier stattfinden, und die VV bestimmt dann, ob sie die Änderung annimmt oder nicht.
Ich würde das ganze so abändern, dass bei Vorschlägen höchstens sprachliche Korrekturen vorgenommen werden dürfen. Man sollte der VV aber das Recht lassen, die Satzung zu ändern. Man könnte z.B. ein Votum davor schieben, statt es komplett zu verbieten oder an der "Spontanität" fest zu machen. Dann gibt es halt ne Abstimmung, ob nicht vorher angekündigte Änderungen überhaupt zur Diskussion gestellt werden. Könnte man ggf. auch mit 2/3-Mehrheit machen.
Ich finde nur sprachliche Änderungen schwierig. Das behindert uns auch wieder und verschiebt womöglich wichtige Änderungen auf ein Semester nach hinten.
Womöglich ist auch ein inhaltlicher Fehler in einem Antrag und dieser fällt erst dann auf und wird im Sinne des Antragsstellers geändert. Sollte meiner Meinung nach möglich sein
Ganz ehrlich, wenn die Formulierung hier monatelang öffentlich einsehbar ist (sogar ohne Login) und wir regelmäßig darauf hinweisen, und dann ein Problem doch erst auf der VV auffällt, ist das einfach Pech. Letztes Mal ist das nur deswegen so gelaufen, weil nicht einmal der Großteil des FSR das Gitlab auf dem Schirm hatte, ganz zu Schweigen vom Rest der Fachschaft.
Das wird aber wieder passieren. Du könntes dich möglciherweise auch verschreiben und explizit Gregor und mir fällt es nicht auf, dann haben wir den Salat, weil sonst ließt das hier eh kaum einer.
Was ist denn, wenn man eine Regel einführt, dass änderungen vorgenommen werden, sofern der Antragssteller diesen zustimmt?
Der Antragssteller kann aus der FSVV heraus entstandene Änderungsanträge in seinen ursprünglichen Antrag übernehmen. Sofern dies nicht geschieht, sind Änderungsanträge nicht zulässig und es wird mit der Abstimmung fortgefahren.
\item Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden. Weitere Änderungen nach Ablauf der hierdurch implizierten Frist sind, mit Ausnahme von sprachlichen Korrekturen (\textbf{nicht} umfassenden Neuformulierungen), nicht zulässig.\item Vor der Ankündigung der FSVV hat der FSR Vorschläge entgegen zu nehmen und nach Möglichkeit öffentlich (online) zwecks Ausarbeitung und Anpassung zur Diskussion zu stellen.\item Die vorangehende Regelung kann per Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden, um ad hoc Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen auf der FSVV durchführen zu dürfen. Diese Abstimmung dient lediglich dazu diese Option zu eröffnen und entscheidet nicht darüber, ob die dann diskutierten Änderungen auch übernommen werden. Dies ist im einzelnen abzustimmen.
Ja, wir kommen der Sache näher. Vielleicht hinter den zweiten Punkt noch sowas wie Diese Diskussion ist vor der Abstimmung kurz vorzustellen; eine weitere Diskussion ist nicht mehr vorgesehen.
Und bitte noch ein Komma hinter dient lediglich dazu und eröffnen setzen.
Ich habe Renés Punkt aufgenommen und eine Sonderregel für die Diskussion eingeführt, sodass die Person, welche einen Änderungsvorschlag vorstellt, diesen auch immer als erstes verteidigen darf. Das sollte Diskussionen hoffentlich abkürzen. Auch die Vorstellung von Änderungsvorschlägen ist nun geregelt @hopper
"sprachliche Korrekturen" wurde präzisiert auf "sprachliche und grammatikalische Korrekturen". Ein gewaltiger Teil der Zeit auf der letzten VV ist für Neuformulierungen und Wortwahlen drauf gegangen und am Ende hatte keiner mehr einen Überblick, wie die genaue Formulierung jetzt sein soll. Daher stelle ich mich entschieden dagegen, diese Dinge hier mit als Ausnahme aufzunehmen. Hierfür genügt IMO im Notfall auch der letzte Punkt als Ausweg @meyerm1w
\section{Satzungsänderungen}\begin{enumerate}\item Geplante Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden.\item Vorschläge für Änderungen können vom FSR oder Mitgliedern der Fachschaft ausgehen. Zweitere müssen ihre Vorschläge mit ausreichend Vorlauf beim FSR einreichen, damit diese öffentlich diskutiert und ausgearbeitet werden können. Der FSR muss hierfür online und fachschaftsöffentlich entsprechende Möglichkeiten bereitstellen. Die vom FSR eingebrachten Vorschläge durchlaufen diesen Prozess ebenso.\item Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen, falls es Änderungsvorschläge gibt. Sollte es keine geben, so genügt ein Hinweis auf der FSVV.\item Nach Ablauf der durch die Ankündigung implizierten Frist, sind Änderungen an den Vorschlägen nicht mehr zulässig, weder vor noch auf der FSVV. Ausgenommen von dieser Regel sind ausschließlich sprachliche und grammatikalische Korrekturen.\item Auf der FSVV ist grundsätzlich nur eine kurze Vorstellung der Vorschläge vorgesehen. Im Regelfall sollte die Person, welche die Änderung vorschlägt, diese auch vorstellen. Kann oder will sie das nicht, stellt eine von ihr nachvollziehbar benannte Vertretung den Vorschlag vor. Gibt es keine solche Vertretung, welche bereit ist den Vorschlag vorzustellen, übernimmt die Gesprächsleitung diese Aufgabe. Sollte es Gegenrede gegen den Vorschlag geben, ist die Person, welche als erstes darauf antworten darf, grundsätzlich immer die, die den Vorschlag vorgestellt hat. Die Befugnisse der Gesprächsleitung und Anträge an die Geschäftsordnung gelten allerdings vor dieser Regelung.\item Die vorangehenden Regelungen dieses Paragraphen können per Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden, um ad hoc Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen auf der FSVV durchführen zu dürfen. Die Abstimmung dient lediglich dazu, diese Option zu eröffnen. Sie entscheidet nicht darüber, ob die dann diskutierten Änderungen auch übernommen werden. Dies ist im einzelnen abzustimmen. Änderungen bedürfen weiterhin einer Zweidrittelmehrheit.\end{enumerate}
Finde ich gut. Wenn sonst keiner mehr was zu sagen hat. Würde ich auch diesen Thread später als Final kennezeichnen und Gregors Vorschlag in den Entwurf übernehmen. (Kann ja natürlich noch immer geändert werden)
Ich habe nichts direkt daran auszusetzen. Der Vorschlag ist allerdings besonders detailliert und könnte schwer zu findende Fehlerchen enthalten, daher wäre es schön, wenn da in nächster Zeit noch ein paar Leute drübergucken. Von mir aus können wir das Ding aber erst einmal final machen. Ggf. könnte die starke Verwendung von Gummifristen noch problematisch sein.
Formulierung:
"Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen, falls es Änderungsvorschläge gibt."
Klingt so als muesse der FSR NUR GENAU DANN hinweisen, wenn es Aenderungsvorschlaege gibt.
Edit: So scheint es auch gemeint zu sein. ich frag mich warum
Fairer Punkt. Würde ich auch streichen wollen und nur noch schreiben, dass der FSR über die Möglichkeit der Änderung informieren muss.
Also so:
\section{Satzungsänderungen}\begin{enumerate}\item Geplante Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden.\item Vorschläge für Änderungen können vom FSR oder Mitgliedern der Fachschaft ausgehen. Zweitere müssen ihre Vorschläge mit ausreichend Vorlauf beim FSR einreichen, damit diese öffentlich diskutiert und ausgearbeitet werden können. Der FSR muss hierfür online und fachschaftsöffentlich entsprechende Möglichkeiten bereitstellen. Die vom FSR eingebrachten Vorschläge durchlaufen diesen Prozess ebenso.\item Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen.\item Nach Ablauf der durch die Ankündigung implizierten Frist, sind Änderungen an den Vorschlägen nicht mehr zulässig, weder vor noch auf der FSVV. Ausgenommen von dieser Regel sind ausschließlich sprachliche und grammatikalische Korrekturen.\item Auf der FSVV ist grundsätzlich nur eine kurze Vorstellung der Vorschläge vorgesehen. Im Regelfall sollte die Person, welche die Änderung vorschlägt, diese auch vorstellen. Kann oder will sie das nicht, stellt eine von ihr nachvollziehbar benannte Vertretung den Vorschlag vor. Gibt es keine solche Vertretung, welche bereit ist den Vorschlag vorzustellen, übernimmt die Gesprächsleitung diese Aufgabe. Sollte es Gegenrede gegen den Vorschlag geben, ist die Person, welche als erstes darauf antworten darf, grundsätzlich immer die, die den Vorschlag vorgestellt hat. Die Befugnisse der Gesprächsleitung und Anträge an die Geschäftsordnung gelten allerdings vor dieser Regelung.\item Die vorangehenden Regelungen dieses Paragraphen können per Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden, um ad hoc Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen auf der FSVV durchführen zu dürfen. Die Abstimmung dient lediglich dazu, diese Option zu eröffnen. Sie entscheidet nicht darüber, ob die dann diskutierten Änderungen auch übernommen werden. Dies ist im einzelnen abzustimmen. Änderungen bedürfen weiterhin einer Zweidrittelmehrheit.\end{enumerate}
Naja, Satzungsänderungen sollen ja eher die Ausnahme als die Regel auf VVs sein. Wir haben irgendwie gerade irre viele Vorschläge, aber generell müssen wir eigentlich nicht jedes Semester sagen Hey Leute, ihr könnt Vorschläge zu Satzungsänderungen einbringen!
Warum nicht? Es ist teil des (pseudo)demokratischen Prozesses. Ich bin sicher das ist wieder so eine Sache, die viele gar nicht kennen oder wissen wenn man sie fragen wuerde.
Ich tu mich noch schwer mit Gibt es keine solche Vertretung, und allem was danach kommt. Nicht weil ich es schlecht finden wuerde, aber das macht den Paragraphen kaum verstehbar.
Ich habe mal einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, der die Kritik mit einbezieht. Nicht wundern ich habe den anderen Paragraphen mit reinkopiert. Hier ist eigentlich nur die eine Zeile hinzugekommen.
\section{Sitzungsablauf}\begin{enumerate}\item Zu Beginn der Sitzung wird die Versammlungsleitung aus allen Kandidaten gemäß §3 Abs. 1 gewählt. Die Versammlungsleitung erhält in jedem Fall Zugriff auf vom FSR für die FSVV vorbereitete Materialien, um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu gewährleisten. Anschließend wird zunächst die endgültige Tagesordnung festgelegt. Sollte dies für die FSVV erforderlich sein, werden im Folgenden außerdem "Wahlhelfer" per Akklamation aus allen Kandidaten gewählt, welche sich hierfür freiwillig melden. Wahlhelfer sind bei nicht-öffentlichen Wahlen, insbesondere bei der Wahl des FSR, für die Organisation und Auszählung dieser Wahlen zuständig. Sollten die Wahlen vorbereitet worden sein, so ist den Wahlhelfern Zugriff auf alle dafür vorbereiteten Materialien zu gewähren. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ausreichend Zeit erhalten, um die Wahl ad hoc vorzubereiten. Sollten sich weniger als 4 Wahlhelfer finden, so kann die Versammlungsleitung den aktuellen FSR dazu verpflichten, die Anzahl der Wahlhelfer auf mindestens 4 aufzustocken.\item Bei Behandlung der Tagesordnungspunkte können Änderungs-, Ergänzungs- und Beschlussanträge gestellt werden.\item Die Versammlungsleitung ist der Sachlichkeit und Neutralität verpflichtet.\item Die Versammlungsleitung kann die Redezeit, außer bei Berichten, bis auf $\pi$ Minuten begrenzen, insbesondere wenn die Redebeiträge stark vom Thema des Tagesordnungspunktes abweichen.\item Bei Geschäftsordnungsanträgen muss außer der Reihe umgehend das Wort erteilt werden. Durch Meldung zur Geschäftsordnung wird die Redeliste nach Beendigung der Ausführung des/der Redenden unterbrochen. Die Wortmeldungen können durch Zuruf erfolgen.\item Anträge zur Geschäftsordnung sind:\begin{enumerate}\item Anträge auf befristete Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung.\item Nichtbefassung oder Verschiebung des Antrags oder Tagesordnungspunktes.\item Überweisung an einen Ausschuss.\item Eröffnung der Debatte\item Schluss der Redeliste.\item Beschränkung der Redezeit.\item Feststellung der Beschlussfähigkeit.\item Wahlanfechtung.\item Wahlanzweiflung.\item Abwahl der Versammlungsleitung durch ein konstruktives Misstrauensvotum.\item Ausschluss der Öffentlichkeit für einen Teil der Sitzung.\end{enumerate}\item Zur Geschäftsordnung erteilt die Versammlungsleitung das Wort hinsichtlich der Reihenfolge nach Ermessen.\item Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Versammlungsleitung. Bei Widerspruch entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Fachschaft Angewandte Informatik.\end{enumerate}[...]\section{Satzungsänderungen}\begin{enumerate}\item Geplante Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden.\item Vorschläge für Änderungen können vom FSR oder Mitgliedern der Fachschaft ausgehen. Zweitere müssen ihre Vorschläge mit ausreichend Vorlauf beim FSR einreichen, damit diese öffentlich diskutiert und ausgearbeitet werden können. Der FSR muss hierfür online und fachschaftsöffentlich entsprechende Möglichkeiten bereitstellen. Die vom FSR eingebrachten Vorschläge durchlaufen diesen Prozess ebenso.\item Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen.\item Nach Ablauf der durch die Ankündigung implizierten Frist, sind Änderungen an den Vorschlägen nicht mehr zulässig, weder vor noch auf der FSVV. Ausgenommen von dieser Regel sind ausschließlich sprachliche und grammatikalische Korrekturen.\item Auf der FSVV ist grundsätzlich nur eine kurze Vorstellung der Vorschläge vorgesehen. Die Vorstellung übernimmt in absteigender Reihenfolge:\begin{enumerate}\item Die Person, die die Änderung vorgeschlagen hat\item Eine von ihr nachvollziehbar bestimmte Vertretung\item Die Gesprächsleitung\end{enumerate}\item Um eine Diskussion über den Antrag zu ermöglichen kann der Antrag auf Erföffnung einer Diskussion, beschrieben unter ${Hier Paragraphen einfügen}Sitzungablauf, gestellt werden.\item Logische Änderungen an einzelnen Anträgen können ermöglicht werden, sofern es dazu einen Antrag gibt und diesem mit einer zwei Drittel Mehrheit zugestimmt wird. Sollte der Antrag gestellt werden, so ist die erste Person, die sich dazu äußern darf der Antragssteller. Dies gilt auch für eine potentielle Gegenrede.\end{enumerate}