Da es hier einige Leute gibt, die die Arbeit im FSR offenbar nicht ernst genug nehmen, sollten wir eine Regelung einführen, die sie durch Androhung scharfer Konsequenzen dazu bringt, z. B.
Satzung 7.5. (1) Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen Sitzungen des aktuellen FSR
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod (2) Damit ein Mitglied des FSR sein Amt durch Abs. 1 (e) verliert, muss der FSR diese Bedingung auf einer ordentlichen Sitzung feststellen und protokollieren. Der automatische Verlust des Amtes erfolgt mit Ende der nachfolgenden ordentlichen Sitzung. Dies kann durch eine Abstimmung verhindert oder aufgehoben werden.
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Ich habe eine ähnliche Regelung schonmal (bevor die meisten von euch überhaupt im FSR waren) vorgeschlagen und stehe nach wie vor dahinter. Es gibt keine Entschuldigung für regelmäßiges, unabgemeldetes Fehlen. Ich würde hier sogar noch eine Sperre für die nächste Wahl einführen, weil ich stark bezweifle, dass jemand, der sich nicht von einer Sitzung abmelden kann, dazu in der lage ist, FS-Geschäfte zu führen.
Ich bin kein Experte für sowas, aber eine Sperre könnte kritisch sein, da wir der Person damit ein Recht absprechen würden. Ich halte eine eine Sperre aber auch gar nicht für notwendig. Das Tolle an der vorgeschlagenen Regelung wäre ja, dass sie Leute, die die FSR-Angelegenheiten offensichtlich nicht ernst genug nehmen, in absehbarer Zeit ganz automatisch aus dem FSR entfernt. Auch dann, wenn die Mehrheit so blöd wäre, eine solche Person ein weiteres Mal hineinzuwählen.
Mein innerer Monk würde gerne Punkt g und f umdrehen ;)
Ansonsten finde ich das einen guten Punkt, wenn wir eine solche Regelung einführen würden.
Ich schmeiße mal ne Idee in den Raum: Was ist wenn wir den Leuten eine Chance geben und nach zweimaligem Fehlen eine Warnung versenden?
Oder eine Klausel einführen, dass gegen dieses Automatische Rauswerfen innerhalb einer Woche ein Veto eingelegt werden kann, wodrüber der FSR abstimmen muss?
Wer drei Wochen lang abgetaucht ist, dem nützt auch das Versenden einer Warnung wenig. Können wir trotzdem machen, aber würde ich nicht extra in die Satzung schreiben. Und durch Vetomöglichkeiten würdest du das Ganze wieder zu sehr entschärfen.
Mein innerer Monk würde gerne Punkt g und f umdrehen
Ich will das hier gerade extra entschärfen. Es könnten auch technische Schwierigkeiten auftreten oder ein medizinischer Notfall oder ähnliches. Und ganz ehrlich, wer drei Wochen nicht abgemeldet ist, weil er abgetaucht ist, der denkt auch nicht über ein Veto etc nach, was ja immernoch abgelehnt werden kann.
Das wäre eher eine Hintertür für die Leute, die motiviert sind und das aus irgendeinem grund nicht geschafft haben etc
So als mehr oder weniger Außenstehender habe ich bisher so das Bild bekommen, dass unser FSR aus so etwa 5 Leuten besteht, weil viele einfach nie auf den Sitzungen sind und sich scheinbar auch nicht abmelden.
Ich finde, dass sich Leute die sich in den FSR haben wählen lassen und dann bewusst nichts dafür tun auch dafür rausgeschmissen werden sollten. Es wirft zudem einfach nen bescheuertes Bild auf unsere Fachschaft, wenn unser FSR zu 60% einfach inaktiv ist.
Dementsprechend würde ich so eine Regelung für absolut sinnvoll halten, vor allem weil Abmelden ja nicht so schwer sein kann.
Kann da nur zustimmen, bin ja auch öfter im Fachschaftsraum, auch während den Sitzungen und sehe gefühlt immer die gleichen 3-4 Leute. Mir ist auch schon aufgefallen, dass Leute die nicht im FSR sind mehr machen als einige Mitglieder. Ich denke nicht dass man verdient im FSR zu bleiben, wenn man nur für die Benefits drin ist.
Und es ist echt nicht so schwer sich vorher abzumelden, zeigt halt nur dass es den Leuten egal ist meiner Meinung nach.
Ich fände es sinnvoller wenn wir ein gesondertes Ausschlussverfahren dafür einführen, wo die betroffenen Personen sich zu ihrem Fehlverhalten äußern können.
Denn sagen wir mal jemand hat einen schweren Unfall und landet für einen Monat auf der Intensivstation, nicht in der Lage sich mitzuteilen, verliert diese Person sonst ihren Posten automatisch.
Ich weiss nicht, ob diese Spitzfindigkeiten ala "Jemand liegt einen Monat im KH" wirklich von Bedeutung sind. Wenn das der Fall ist, wird derjenige wohl kaum am Alltagsgeschaeft des FSR teilnehmen koennen. Und da kein "Ban" vorgesehen ist, kann er sich ja wieder bei der naechsten VV zur Wahl stellen und erklaeren, warum er ausgefallen ist.
Ausserdem kann man sich als nicht FSR trotzdem beteiligen.
Außerdem würde hier auch mein Vorschlag greifen mit dem Veto.Natürlich kann man dann einen Tag länger im Krankenhaus sein und das nicht mehr wahrnehmen können, aber jeden Fall können wir auch nicht ausschließen
Satzung 7.5.
Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen FSR-Sitzungen
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod
Wenn ein Mitglied des FSR sein Amt durch Punkt (e) verliert, so ist es ihm freigestellt binnen einer Woche ein Veto gegen diesen Ausschluss einzulegen. Sollte ein Veto gestellt werden, muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung des Fachschaftsrates darüber abgestimmt werden. Um das Veto abzulehnen reicht eine einfache Mehrheit.
Wenn der Betroffene nicht teilnehmen darf, wird das wieder übermäßig kompliziert. Nach der Logik dürften auch nicht Leute an Abstimmungen teilnehmen, bei denen sie selbst Geld aus der Kasse erstatt bekommen können.
Können wir statt einer Vetoregelung nicht einfach den automatischen Rausschmiss nach vier statt drei Wochen auslösen? Statt eines Vetos könnte man dann nach den drei Wochen den Rausschmiss auch durch ein simples /a an den Abmeldebot verhindern. Meine Güte, man muss schon im Koma liegen, um das nicht hinzubekommen! Und da hat die Möglichkeit, sich eine Woche mehr rauskaufen zu können, wohl kaum einen Nutzen. Nein, lasst uns bitte bei den drei Wochen ohne zweite Chance bleiben. Wer drei Wochen lang durch unbestimmte Umstände davon abgehalten wird, ein /a zu senden, wird
erstens: wohl kaum in der Lage sein, zwischen der dritten und der vierten Woche einen Vetoantrag zu stellen (welcher kurz sein könnte, aber sicherlich deutlich mehr als zwei Zeichen erfordern würde!), und wird
zweitens: aller Voraussicht nach sich in den folgenden Wochen nicht plötzlich wieder ausreichend von den Umständen erholt haben, um bei uns wieder regulär mitarbeiten zu können. Sollte sich das nach ein paar Monaten gebessert haben, steht dieser Person sowieso frei, was für den FSR zu tun. Mir fallen spontan drei Leute ein, die aktuell nicht im FSR sind und in den letzten Wochen erwähnenswertes für uns geleistet haben.
Ich finde das Veto gut, da es theoretisch vorkommen kann, dass man nur zu blöd ist sich abzumelden und zum Beispiel /n an den Bot schict und deswegen denkt, dass man abgemeldet ist. Dann verdient die Person einen orden für die dümmste Person der Fachschaft, aber nicht unbedingt ein rausschmiss würdig
Zumal die Korrelation zwischen "Ich bin dauerhaft nicht bei der Sitzung" und "Ich mache original gar nix fuer die Fachschaft" sehr hoch, aber nicht bei 100% ist.
Alternativ könnte man sonst auch das System umdrehen und dem FSR erlauben Leute nach drei Wochen die Rolle abzusprechen. Dann gibt es kein Veto, KH wäre bedacht und Leute, die zu dumm sind fliegen nicht direkt raus.
das misstrauensvotum, welches bis jetzt existiert benötigt eine vv.
moritz und ich hätten gerne etwas zwischen dem autorauswurf und der bürkratielastigen vv-methode, denke ich.
Mhh stimmt. Ich dachte der FSR koennte jemanden rausvoten. Trotzdem mag ich Veto lieber. Wenn man den Prozess umdreht, spielt die soziale Komponente eine viel groessere Rolle und Leute trauen sich vielleicht nicht so einen Vote zu machen.
Wie man es formulieren koennte um beide Seiten zu vereinen waere sowas wie: Der FSR kann auf einer Sitzung feststellen, dass Punkt e) eingetreten ist und der Betroffene hat darauf hin eine Woche Zeit Veto einzulegen
Es wuerde also ausreichen wenn der FSR protokolliert "XY hat an 3 aufeinanderfolgenden ordentlichen Sitzungen unabgemeldet gefehlt". Daraufhin triggert die eine Woche Veto Zeit. Wenn die einfach verstreicht -> auto rauswurf. Wenn Veto -> Abstimmung auf naechster Sitzung
Satzung 7.5.
Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen FSR-Sitzungen*
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod Wenn ein Mitglied des FSR sein Amt durch Punkt (e) verliert, tritt dies erst auf der folgenden ordentlichen FSR-Sitzung ein und kann dort noch durch eine Abstimmung verhindert werden.
Abstimmungen sind in der FSR-GO bereits definiert, da brauchen wir hier nicht noch extra was von einfacher Mehrheit usw. zu schreiben. Sogenanntes Veto hier neu einzuführen, ist auch Quatsch. Der Betroffene kann vor der Sitzung als Antrag stellen, dass per Abstimmung ein Rettungsversuch unternommen werden soll. Das wäre ein ganz normaler Antrag, dafür müssen wir hier nichts neu definieren. Undurchsichtige Bürokratie entsteht, wenn man die Dinge übermäßig kompliziert und mit lauter Sonderfällen aufbaut.
There are two ways of constructing a software design: One way is to make it so simple that there are obviously no deficiencies, and the other way is to make it so complicated that there are no obvious deficiencies. The first method is far more difficult.
Entweder bedingungsloser automatischer Rausschmiss oder automatischer Rausschmiss mit Schlupfloch. Das dritte wäre Möglichkeit zum manuellen Rausschmiss und das halte ich für zu schwach.
"Damit ein Mitglied des FSR sein Amt durch Punkt (e) verliert, muss der FSR diese Bedingung auf einer ordentlichen Sitzung feststellen und protokollieren. Der automatische Verlust des Amtes erfolgt mit Ende der nachfolgenden ordentlichen Sitzung, sofern keine Abstimmung dies verhindert."
Satzung 7.5.
Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen FSR-Sitzungen
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod Der Verlust des Amtes tritt bei allen Punkten ein, sobald eine Bedingung erfüllt ist und diese auf der darauffolgenden Sitzung des FSR oder der FSVV protokolliert worden ist. Mit einer einfachen Mehrheit des jeweiigen Sitzung kann ein Kriterium auserkraft gesetzt werden und die Person verweilt im Fachschaftsrat, sofern die Person dies wünscht. Ausgenommen von dieser Regel sind die Punkte f und g.
Das wäre mein Vorschlag? Jemand eine Meinung dazu?
Nicht so gut, denn das würde alles wieder unnötig kompliziert machen. Wieso willst du jetzt auch noch für a-d eine Ausweichregelung einführen? Das alles sind sinnvolle Gründe, aus dem FSR auszuscheiden (ebenso wie e eigentlich).
a: Dann kann man sich einfach neu wählen lassen, anstatt durch eine komische Sonderregelung sein Mandat verlängern zu lassen. Außerdem könnten wir dann jemanden im Zweifel nur noch per Misstrauensvotum entfernen, denn die Amtsperiode kann ja nicht erneut enden, wenn sie schon längst geendet hat. Das käme der Verleihung eines lebenslangen FSR-Mandats gleich! b: Wer freiwillig sein Mandat niederlegt, wird sich wohl kaum eine Abstimmung wünschen, ob er nicht doch im FSR bleiben darf. c: Es können keine nicht-FS-Mitglieder in den FSR gewählt werden, also wäre es unfair, wenn nicht-FS-Mitglieder dort bleiben können, wenn sie vorher schonmal drin waren und eine Sonderabstimmung gewinnen. d: Welche Gruppe wäre so vernagelt, ein Misstrauensvotum abzuhalten, das bei Erfolg eine weitere Abstimmung ermöglicht, die das eben beschlossene Misstrauensvotum infrage stellt? Ach Moment, ich weiß welche.
Abgesehen davon können wir die Regelung auch simpler formulieren, siehe mein Vorschlag weiter oben. Abstimmungen sind in der FSR-GO bereits definiert, daher müssen wir nichts von einfacher Mehrheit schreiben. Dort steht wörtlich
Über alle Anträge wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten abgestimmt, sofern die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.
Das sollte reichen. Dass so etwas prokolliert wird, sollte im Geiste eines Ergebnisprotokolls eigentlich auch klar sein. Wenn man etwas definieren will, ist Redundanz immer etwas Störendes.
"Ja, aber das gilt doch nur für FSR-Sitzungen! Was, wenn die nächste Sitzung zufällig eine VV ist?"
Das spielt keine Rolle. Wenn es eine normale VV mit Neuwahl des FSR ist, verliert man sein Mandat sowieso durch Punkt a. Und wenn nicht, dann behandelt man Punkt e einfach auf der nächsten FSR-Sitzung, die vielleicht sogar noch in derselben Woche sein könnte. Kein Grund, mit so einem Kram eine VV zu belasten.
Agreed. Das mit der expliziten Protokollierung habe ich als kleine Aenderung zu deiner Version hinzugefuegt, weil e) (und damit meine ich nur e) ein kontroverser Punkt sein wird und das explizite Protokollieren da dem FSR Sicherheit gibt. (Wenn ein Betroffener das Protokoll lesen wuerde, wuerde er ja dann im Zweifel auf der naechsten Sitzung Einspruch erheben und ggf die Abstimmung gewinnen)
Deshalb auch automatisch nach der "nachfolgenden" Sitzung um Missbrauch zu verhindern.
Ich will da nur beiden Seiten mehr sicherheit geben, aber grundsaetzlich bin ich fuer "du fliegst automatisch raus brudi"
Satzung 7.5. (1)
Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen FSR-Sitzungen
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod (2)
Tritt der Amtsverlust durch Abwesenheit, Abs. 1 (e), ein, muss dieser Zustand durch eine Protokollierung auf einer Sitzung des FSR festgestellt werden.
Daraufhin hat die betroffene Person das Recht auf einer Sitzung des FSR ihr Fernbleiben zu erklären und eine Abstimmung über den Verbleib, entgegen Abs. 1 (e), im FSR durchzuführen.
a) mach mal aus dem Abs. 1 (d) ein Abs 1 (e), sonst kann er dem Misstraunsvotum widersprechen.
b) Das daraufhin deutet an, dass auf der danach folgenden Sitzung das noch gekippt werden könnte, finde ich undeutig.
Vorschlag:
(2) Tritt der Fall 1 (e) ein, so wird der Amtsverlust nach der nächsten Sitzung des FSR rechtskräftig, es sei den der FSR widerspricht diesem Ausschluss durch eine Abstimmung.
@wildhbmr Ironischerweise würde das gerade bei deinem eigenen Krankenhausbeispiel so nicht funktionieren. Denn wenn wenn jemand im Krankenhaus im Koma liegt, kann dieser Jemand weder auf der Sitzung Stellung beziehen, noch die Abstimmung einleiten. Somit müsste die Person den FSR verlassen, selbst wenn alle Anwesenden über die besonderen Umstände informiert sind und für den Verbleib der Person stimmen würden.
Moritz neuester Vorschlag hat dieses auch Problem auch nicht, da dort einfach von einer Abstimmung durch den FSR die Rede ist. Stellungnahme muss auch nicht explizit vorgeschrieben werden, denn in der GO heißt es:
Erfordert ein Gegenstand eine Abstimmung, so findet diese grundsätzlich im Anschluss
an die Beratung dieses Punktes statt
Nochmal ausformuliert mit allem und scharf als eigner Post:
Satzung 7.5. (1) Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum (e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen Sitzungen des aktuellen FSR
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod
(2) Damit ein Mitglied des FSR sein Amt durch Abs. 1 (e) verliert, muss der FSR diese Bedingung auf einer ordentlichen Sitzung feststellen und protokollieren. Der automatische Verlust des Amtes erfolgt mit Ende der nachfolgenden ordentlichen Sitzung, sofern keine Abstimmung dies verhindert.
Kleiner Punkt noch. Wir sollten dran schreiben, dass es noch in dieser Amtszeit sein muss und nicht Amtszeit überbrückend um Renes Punkt zu bedenken. Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit deiner Formulierung
okay ich bin gegen die letzte formulierung, denn so würde ich jedes mal eine abstimmung starten wenn nicht klar ist warum die person nicht auftaucht und das könnte dafür sorgen das sinnvolle rauswürfe verhidnert werden.
stattdessen fände ich es sinnvoll wenn wir die person rauswerfen und eine abstimmung haben um die person wieder einzusetzen oder das rauswerfen zu verhindern.
Ich sehe das Problem nicht ganz damit. Es wuerde dir durchaus freistehen jedes mal eine Abstimmung zu starten, wenn du nicht weiss was mit dem Betroffenen los ist. Ob diese dann "Erfolg" hat bleibt aber ungewiss.
Ich seh auch nicht warum du, wenn du nicht weiss was mit der Person los ist, keine Abstimmung starten wirst sie wieder einzusetzen? Das ist doch genau der selbe Effekt aus dieser Perspektive, oder verstehe ich das falsch?
Eine Abstimmung ist eh immer angenommen, sofern keiner eine Gegenrede hält und ich finde es sehr gut, dass wir uns mit jedem Rauswurf beschäftigen müssen
okay, mein problem ist hauptsächlich wann die abstimmung passieren muss und welchen zweck sie hat.
wenn sie den rauswurf nur verhindert, muss es vor dem rauswurf geschehen.
damit ist es halt nicht zwingenermaßen möglich sich ausführlich mit diesem rauswurf zu befassen.
das ist scheiße für den rausgeworfenen und für uns, weil ich versprechen kann das wir stundenlang ohne ahnung darüber diskuttieren werden auf den sitzungen.
ich bin stattdessen dafür, dass der betroffene sich äußern darf und auf basis dieser äußerung abgestimmt werden kann den rauswurf für ungültig zu erklären.
das gibt dem fsr eine viel aktivere rolle, anstatt einfach nur ein ergebnis auf möglicherweise unklaren kontext zu bestätigen oder abzulehnen, haben wir die möglichkeit uns wirklich eine meinung dazu zu bilden.
ah verstehe jetzt schon eher was du meinst. Seh ich zwar anders, weil die sache dann ewig in der Schwebe sein wird und es vermutlich nie zu einem Rauswurf kommt, kann ich aber irgendwo nachvollziehen.
In meinem Vorschlag steht von Protokollierung des Umstands bis automatischen Rauswurf eine Sitzung (enstpricht meistens 1 woche) zur Verfuegung. Das sehe ich als genug Zeit fuer den Betroffenen an ueber die Umstaende zu informieren (vorher muss er ja auch 3 Sitzungen unabgemeldet gefehlt haben).
Wie ganz oben schonmal gesagt, halte ich die Spitzfindigkeiten von 'Ich lieg 3 Monate im KH und konnte nicht mein Handy in die Hand nehmen' fuer nicht relevant
Tendenziell ist immer jeder auf unsere Sitzung eingeladen und wenn die Person anwesend ist, hat sie ja auch die Möglichkeit sich zu ihrem Problem zu äußern. Wenn sie wieder nicht kommt, dann ist das ihr Problem. Ich gehe da mit Nils.
Und wenn jemand drei Monate im KH liegt, kriegt man das ja auch mit und kann das berücksichtigen in der Entscheidung.
Weil wenn die person sonst anwesend sein muss, dann brauchst du den ganzen Paragraphen nicht, weil das dann von Sitzung zu Sitzung geschoben wird und nie passiert bis zur nächsten VV
ich bin stattdessen dafür, dass der betroffene sich äußern darf und auf basis dieser äußerung abgestimmt werden kann den rauswurf für ungültig zu erklären. das gibt dem fsr eine viel aktivere rolle, anstatt einfach nur ein ergebnis auf möglicherweise unklaren kontext zu bestätigen oder abzulehnen, haben wir die möglichkeit uns wirklich eine meinung dazu zu bilden. - @wildhbmr
Ich halte deine Nase mal nochmal in die entsprechende Stelle der Satzung:
Erfordert ein Gegenstand eine Abstimmung, so findet diese grundsätzlich im Anschluss
an die Beratung dieses Punktes statt. Die Möglichkeit der Gegenrede muss gegeben sein. - FSR-GO, §7.2.
Das steht da schon. Das steht da schon! Wir dürfen überhaupt keine Abstimmung durchführen, ohne uns vorher eine Meinung zu bilden. Weil das so bereits in der Satzung steht! Das Risiko, dass wir den Erklärungsversuch des Betroffenen direkt abschmettern, wenn er eine Abstimmung wünscht, ohne ihn selbst vorher zu Wort kommen zu lassen, besteht daher nicht.
okay ich bin gegen die letzte formulierung, denn so würde ich jedes mal eine abstimmung starten wenn nicht klar ist warum die person nicht auftaucht und das könnte dafür sorgen das sinnvolle rauswürfe verhidnert werden. - auch Birk
Kannst du gerne machen, aber ich werde auf jeden Fall dagegen stimmen, und andere sicher auch. Und wenn niemand was von guten Gründen weiß, warum die Person nicht kommen kann, fliegt sie halt raus. Selbst wenn nicht an dieses Mal, dann sicherlich ein nächstes.