H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
WGK1: schwach wassergefährdend
!!! tldr "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln"
:sicherheit-M002:{ .sicherheitszeichen }
:sicherheit-M004:{ .sicherheitszeichen }
:sicherheit-M009:{ .sicherheitszeichen }
:sicherheit-M010:{ .sicherheitszeichen }
:sicherheit-M017:{ .sicherheitszeichen }
:sicherheit-M001:{ .sicherheitszeichen }
- Nutzung nur durch unterwiesene Personen.
- Zu jedem Gefahrstoff gehört ein Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung, (siehe Aushang und Damaris) die zu beachten sind. Aus diesen Unterlagen ergeben sich auch Anforderungen an die zu tragende PSA und weitere Regeln.
- Regeln zur Zusammen- / Getrenntlagerung beachten!
- Die selbständige Einlagerung neuer Gefahrstoffe ist verboten. Jede Einlagerung ist mit einer der u.g. Ansprechpersonen abzustimmen!
- Umfüllen von Gefahrstoffen ist erst nach Aufbau einer entsprechenden Arbeitsstation zulässig. Bis dahin sind nur direkt gebrauchsfähige Gebinde zu beschaffen. Hilfsweise sind Umfüllarbeiten auf einer (zugelassenen) Auffangwanne mit Gitterrost o.Ä. **im Freien** zulässig
- Lagerort für alle Gefahrstoffe sind die drei abgesaugten Gefahrstoffschränke im Zentrallager im UG! Bis zu deren vollständiger Inbetriebnahme dürfen nur Kleinstmengen gelagert werden.
- Tagesbedarfe in den Werkstätten dürfen nur „in Sichtweite“ verwendet werden (bei Pausen zurück in Gefahrstoffschrank!). Im EG gibt es aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit einen kleinen Gefahrstoffschrank für solche Tagesbedarfe. In diesem sind auch weitere Stoffe zu lagern, die nicht öffentlich stehen sollten (z.B. Reinigungsmittel aus der Küche o.Ä.). Er muss stets verschlossen gehalten werden!
|**Raum**| O-Werk UG Zentrallager U.18.1 Gefahrstoffschrank |
|**Tätigkeit:**| |
|**Ersteller:**| Oliver Stickel|
!!! Eventuell unter template ba-g abspeichern "Erste Hilfe"
Notrufnummer: 90-112.
!!! Eventuell unter template ba-g abspeichern "Sachgerechte Entsorgung"
Richtlinien der Abfallentsorgung beachten. Rückfragen unter Tel.:24853 oder entsorgung@uv.rub.de.
Durchtränkte Reinigungsmaterialien sicher trocknen lassen, danach im Restmüll entsorgen (nur absolute Kleinstmengen!).
Durchtränkte Lappen u.Ä. nur in feuersicheren Behältnissen entsorgen. Völlig entleerte Gebinde im Restmüll entsorgen. Ansonsten Entsorgung als Sondermüll.